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Brigitte Hallschmid
Rainweg 37
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Gutachten über Wertermittlung



Für eine Wertermittlung kann es eine Vielzahl von Gründen geben.


Nicht nur beim Kauf oder Verkauf von Immobilien sollten beide Seiten Kenntnis über den
tatsächlichen Wert der Immobilie haben. Kein Verkäufer möchte zu wenig für seine Immobilie
erhalten. Umgekehrt möchte kein Käufer zuviel bezahlen - insbesondere nicht für verdeckte
Mängel und Schäden, vorhandene Altlasten oder beim Vorliegen eines nicht für jedermann sofort
sichtbaren merkantilen Minderwertes. Bei Zweifel gibt ein Verkehrswertgutachten Aufschluß.



Weitere Gründe für eine Wertermittlung:


- (außer)gerichtliche Vermögensauseinandersetzungen,
  z.B. Auflösung einer Erbengemeinschaft oder bei Ehescheidungen
- im Rahmen von Zwangsversteigerungen
- als Entschädigungswertermittlung, z.B. Enteignungsverfahren oder Wertminderung
- als Bilanzierungsgrundlage z.B. Bilanzierung des Immobilienvermögens von Unternehmen
- für steuerliche Belange z.B. Argumentationsgrundlage gegenüber dem Finanzamt bezüglich der
  Festsetzung von Erbschafts- und Schenkungssteuer
- für Beleihungen z.B. zum Zwecke der Fremdfinanzierung
- für allgemeine Immobilientransaktionen z.B. als Verhandlungsgrundlage für Käufer und Verkäufer
- für Finanzierung einer Sanierung

 




 















  


Die Wertermittlungen unterscheiden sich nach ihrer Verwendung.


Für eine Umfinanzierung oder die Neufinanzierung einer bestehenden Immobilie
wird in der Regel der Verkehrswert benötigt.

Für Mietimmobilien spielt der Ertragswert eine Rolle.

Bei firmeninternen Umschreibungen reicht manchmal auch der reine Zeitwert.



Wichtige Begriffe:

- Sachwert:  wird ermittelt aus dem Boden-, Gebäude- und Außenwert.
Er ist Basis für die Ermittlung des Beleihungswertes.

- Verkehrswert/Marktwert: der Preis, der im Augenblick tatsächlich erzielt werden kann
(objektiver Tauschwert, errechnet aus Sachwert und Marktlage)

- Beleihungswert: Er gibt an, welcher Preis längerfristig sicher erzielt werden kann.
In der Regel höchstens 80 % des Verkehrswertes.
Dieser wird von Banken bei Finanzierungen herangezogen.

- Ertragswert:  Verfahren für die Wertermittlung von Renditeimmobilien.
Er setzt sich zusammen aus dem Bodenwert und den
langfristig erzielbaren Mieteinnahmen



Gutachten über Wertermittlung
Für eine Wertermittlung kann es eine Vielzahl von Gründen geben.
Nicht nur beim Kauf oder Verkauf von Immobilien sollten beide Seiten Kenntnis über den tatsächlichen Wert der Immobilie haben. Kein Verkäufer möchte zu wenig für seine Immobilie erhalten. Umgekehrt möchte kein Käufer zuviel bezahlen - insbesondere nicht für verdeckte Mängel und Schäden, vorhandene Altlasten oder beim Vorliegen eines nicht für jedermann sofort sichtbaren merkantilen Minderwertes. Bei Zweifel gibt ein Verkehrswertgutachten Aufschluß.
Gutachten über Baumängel und Bauschäden
In der Regel werden Baumängel verursacht durch konstruktive, planerische oder handwerkliche Ausführungsfehler, teilweise auch durch minderwertige Materialien. Bauschäden entstehen sowohl durch äußere Einflüsse, als auch in Folge von Mängeln.
Sie können im Extremfall zum wirtschaftlichen "Totalschaden" des Gebäudes führen.
Bauzustandsanalyse
Es wird hierbei aufgezeigt, in welchem Zustand sich ein Bauwerk zu diesem Zeitpunkt befindet, welche Maßnahmen notwendig sind, um das Objekt zu erhalten bzw. in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. ....
Beweissicherung
Im Baugeschehen kommt es leider immer wieder zu Fehlern, die zu Mängeln und Schäden führen.

Diese Mängel zu erkennen, die Ursachen dafür herauszufinden und die für die beteiligten Bauparteien zu dokumentieren, ist Aufgabe des Beweissicherungsverfahrens. Mit der Beweissicherung wird allen am Bau Beteiligten ein sinnvolles Mittel zur Sicherung von Beweisen über Baumängel, Bauschäden an die Hand gegeben. Es gibt zwei Varianten der Beweissicherung
Gutachterliche Beratung
Die Beratung durch einen unabhängigen Fachmann kann in vielen Bereichen nützlich sein. Sei es die Idee, ein Gebäude einer anderen Nutzung zuzuführen, einen Um- oder Ausbau eines Gebäudes zu erwägen, eine Immobilie oder ein Grundstück zu erwerben oder eine Bauvoranfrage für ein Grundstück zu stellen. In all diesen Fällen kann der Rat eines fachlich versierten Beraters nicht nur Zeit sondern auch Geld sparen.
Honorar
Seit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2009 - werden in der HOAI die Leistungen der Wertermittlungen von Grundstücken, Gebäuden, anderen Bauwerken bzw. Rechten und Lasten an Grundstücken sowie das Honorar für diese Leistungen nicht mehr umfasst. Das Honorar für diese Leistungen kann seit dem 18.08.2009 ohne preisrechtliche Bindung frei ausgehandelt werden. Die Bundes- und Landesverbände der Sachverständigen sowie sonstige Vereinigungen von
Sachverständigen stellen seitdem an den bis zum 17.08.2009 geltenden § 34 HOAI angelehnte und bewährte Honorarrichtlinien als Grundlage für Honorarvreinbarungen zur Verfügung.
 

Innenarchitektin Brigitte Hallschmid
Rainweg 37
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