Gutachten über Wertermittlung
Für eine Wertermittlung kann es eine Vielzahl von Gründen geben.
Nicht nur beim Kauf oder Verkauf von Immobilien sollten beide Seiten Kenntnis über den
tatsächlichen Wert der Immobilie haben. Kein Verkäufer möchte zu wenig für seine Immobilie
erhalten. Umgekehrt möchte kein Käufer zuviel bezahlen - insbesondere nicht für verdeckte
Mängel und Schäden, vorhandene Altlasten oder beim Vorliegen eines nicht für jedermann sofort
sichtbaren merkantilen Minderwertes. Bei Zweifel gibt ein Verkehrswertgutachten Aufschluß.
Weitere Gründe für eine Wertermittlung:
- (außer)gerichtliche Vermögensauseinandersetzungen,z.B. Auflösung einer Erbengemeinschaft oder bei Ehescheidungen- im Rahmen von Zwangsversteigerungen- als Entschädigungswertermittlung, z.B. Enteignungsverfahren oder Wertminderung- als Bilanzierungsgrundlage z.B. Bilanzierung des Immobilienvermögens von Unternehmen- für steuerliche Belange z.B. Argumentationsgrundlage gegenüber dem Finanzamt bezüglich derFestsetzung von Erbschafts- und Schenkungssteuer- für Beleihungen z.B. zum Zwecke der Fremdfinanzierung- für allgemeine Immobilientransaktionen z.B. als Verhandlungsgrundlage für Käufer und Verkäufer- für Finanzierung einer Sanierung
Die Wertermittlungen unterscheiden sich nach ihrer Verwendung.
Für eine Umfinanzierung oder die Neufinanzierung einer bestehenden Immobilie
wird in der Regel der Verkehrswert benötigt.
Für Mietimmobilien spielt der Ertragswert eine Rolle.
Bei firmeninternen Umschreibungen reicht manchmal auch der reine Zeitwert.
Wichtige Begriffe:
- Sachwert: wird ermittelt aus dem Boden-, Gebäude- und Außenwert.
Er ist Basis für die Ermittlung des Beleihungswertes.
- Verkehrswert/Marktwert: der Preis, der im Augenblick tatsächlich erzielt werden kann
(objektiver Tauschwert, errechnet aus Sachwert und Marktlage)
- Beleihungswert: Er gibt an, welcher Preis längerfristig sicher erzielt werden kann.
In der Regel höchstens 80 % des Verkehrswertes.
Dieser wird von Banken bei Finanzierungen herangezogen.
- Ertragswert: Verfahren für die Wertermittlung von Renditeimmobilien.
Er setzt sich zusammen aus dem Bodenwert und den
langfristig erzielbaren Mieteinnahmen