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TRAZADO
InnenArchitektin
Brigitte Hallschmid
Rainweg 37
84164 Moosthenning

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Gutachterliche Beratung



Die Beratung durch einen unabhängigen Fachmann kann in vielen Bereichen nützlich sein.
Sei es die Idee, ein Gebäude einer anderen Nutzung zuzuführen, einen Um- oder Ausbau eines
Gebäudes zu erwägen, eine Immobilie oder ein Grundstück zu erwerben oder eine
Bauvoranfrage für ein Grundstück zu stellen. In all diesen Fällen kann der Rat eines fachlich
versierten Beraters nicht nur Zeit sondern auch Geld sparen.


Jeder der eine Anschaffung plant, ob es ein Auto, Fernseher oder Computer ist, wird sich vorher
informieren. Dies sollte beim Bau eines Hauses oder Kauf eines Grundstücks nicht anders sein.
Meist kann der Sachverständige auch einen kompetenten Anwalt empfehlen, der bei einer solchen
Anschaffung nicht außen vor bleiben sollte.




 




 















  



Das Selbständige Beweissicherungsverfahren

Grundsätzlich wird bei einer Beratung oder der Erstellung von Fachgutachten
immer die Frage nach der Wirtschaftlichkeit gestellt:

- Welche zusätzlichen Kenntnisse über das Bauwerk kaufe ich für
wieviel Geld für eine Beratung oder Untersuchung ein?
- Was kann ich durch entsprechende Bauwerksuntersuchungen
an der Sanierung einsparen, und zwar zum einen direkt
durch die Senkung der Sanierungskosten, zum anderen
aber auch indirekt durch eine längere schadensfreie
Standzeit und die Vermeidung von Folgeschäden?
- Ist die Beratung durch ein ausführendes Unternehmen oder durch
den Produktanbieter wirklich die zweckmäßigste und
wirtschaftlichste Lösung?


Diese Fragen lassen sich in der Regel nur am jeweiligen Objekt beantworten.
Jedoch ist es wichtig, die Vielzahl der Kombinationsmöglichkeiten von Mängel- und
Schadensursachen bezogen auf die Nutzung, das Alter und die verwendeten Materialien
eines Gebäudes zu kennen, um wertneutral und firmenunabhängig
eine Untersuchung und Beratung durchführen zu können.


Gutachten über Wertermittlung
Für eine Wertermittlung kann es eine Vielzahl von Gründen geben.
Nicht nur beim Kauf oder Verkauf von Immobilien sollten beide Seiten Kenntnis über den tatsächlichen Wert der Immobilie haben. Kein Verkäufer möchte zu wenig für seine Immobilie erhalten. Umgekehrt möchte kein Käufer zuviel bezahlen - insbesondere nicht für verdeckte Mängel und Schäden, vorhandene Altlasten oder beim Vorliegen eines nicht für jedermann sofort sichtbaren merkantilen Minderwertes. Bei Zweifel gibt ein Verkehrswertgutachten Aufschluß.
Gutachten über Baumängel und Bauschäden
In der Regel werden Baumängel verursacht durch konstruktive, planerische oder handwerkliche Ausführungsfehler, teilweise auch durch minderwertige Materialien. Bauschäden entstehen sowohl durch äußere Einflüsse, als auch in Folge von Mängeln.
Sie können im Extremfall zum wirtschaftlichen "Totalschaden" des Gebäudes führen.
Bauzustandsanalyse
Eine Bauzustandsanalyse dient der Feststellung des Sanierungsbedarfes vorhandener Bausubstanz.
Es wird hierbei aufgezeigt, in welchem Zustand sich ein Bauwerk zu diesem Zeitpunkt befindet, welche Maßnahmen notwendig sind, um das Objekt zu erhalten bzw. in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. ....
Beweissicherung
Im Baugeschehen kommt es leider immer wieder zu Fehlern, die zu Mängeln und Schäden führen.
Diese Mängel zu erkennen, die Ursachen dafür herauszufinden und die für die beteiligten Bauparteien zu dokumentieren, ist Aufgabe des Beweissicherungsverfahrens. Mit der Beweissicherung wird allen am Bau Beteiligten ein sinnvolles Mittel zur Sicherung von Beweisen über Baumängel, Bauschäden an die Hand gegeben. Es gibt zwei Varianten der Beweissicherung .........
Gutachterliche Beratung
Die Beratung durch einen unabhängigen Fachmann kann in vielen Bereichen nützlich sein. Sei es die Idee, ein Gebäude einer anderen Nutzung zuzuführen, einen Um- oder Ausbau eines Gebäudes zu erwägen, eine Immobilie oder ein Grundstück zu erwerben oder eine Bauvoranfrage für ein Grundstück zu stellen. In all diesen Fällen kann der Rat eines fachlich versierten Beraters nicht nur Zeit sondern auch Geld sparen.
Honorar
Seit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2009 - werden in der HOAI die Leistungen der Wertermittlungen von Grundstücken, Gebäuden, anderen Bauwerken bzw. Rechten und Lasten an Grundstücken sowie das Honorar für diese Leistungen nicht mehr umfasst. Das Honorar für diese Leistungen kann seit dem 18.08.2009 ohne preisrechtliche Bindung frei ausgehandelt werden. Die Bundes- und Landesverbände der Sachverständigen sowie sonstige Vereinigungen von
Sachverständigen stellen seitdem an den bis zum 17.08.2009 geltenden § 34 HOAI angelehnte und bewährte Honorarrichtlinien als Grundlage für Honorarvreinbarungen zur Verfügung.
 

Innenarchitektin Brigitte Hallschmid
Rainweg 37
84164 Moosthenning



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Tel.: 08731 / 327165
Tel.: 08731 / 327166
E-Mail: info(at)trazado.de







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