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TRAZADO
InnenArchitektin
Brigitte Hallschmid
Rainweg 37
84164 Moosthenning

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Aktuelles Datum - Uhrzeit in Deutschland


Energieausweise (GEG 2020)



Ein vergleichender Blick auf den Heizwärmebedarf von Wohngebäuden unterschiedlicher Baujahre zeigt folgende Werte:  


Der Heizwärmebedarf liegt standortbezogen beim:

- Altbau, vor 1980 gebaut: über 180 kWh/m2a bis ca. 250 kWh/m2a und mehr
- Neubau, Ab EnEV 2002 gebaut: zwischen 80 kWh/m2a und 120 kWh/m2a
- Niedrigenergiehaus, ab EnEV 2009 gebaut: unter 70 kWh/m2a
- Passivhaus: unter 15 kWh/m2a



Heizwerte zur Umrechnung:

Heiizöl: ca. 10 kWh/Liter; Pellets: ca. 4,9 kWh/kg, Nadelholz (lufttrocken): ca. 1.500 kWh/rm

Eine primärenergetische Bewertung zeigt, wo Energie verschwendet statt verwendet wird.



 




 















  

Eine primärenergetische Bewertung zeigt, wo Energie verschwendet statt verwendet wird.

Beispielsweise setzt eine Stromheizung nur ein Drittel der Primärenergie in Heizwärme um,
während zwei Drittel bereits außerhalb des Gebäudes bei der Umwandlung im Kraftwerk verloren gehen.
Öl-Niedertemperaturkessel oder Gas-Brennwertkessel benötigen etwa 21 % (Öl) bzw. 12 % mehr
Primärenergie, als sie an Heizwärme abgeben.

Der Primärenergiefaktor (bezogen auf den Endenergiebedarf an der Systemgrenze) für Strom wurde
aufgrund des zunehmenden Anteils von erneuerbaren Energien von anfangs 3,0 über 2,6
auf aktuell 1,8 nach Anlage 4 zu § 22 Abs. 1 GEG gesenkt.
Gebäudenah erzeugt aus Windkraft oder Photovoltaik gilt ein Primärenergiefaktor von 0,0
und als Verdrängngsmix für KWK ( Kraft-Wärme-Kopplung) gilt 2,8.
Er liegt für Heizöl, Erdgas und Flüssiggas bei 1,1 und für Holz bei 0,2).
Dieses Verhältnis wird noch günstiger, wenn der Heizkessel um eine Solaranlage zur
Warmwasserbereitung oder ergänzend auch zur Heizungsunterstützung erweitert wird.

Die einzelnen Bauteile eines Gebäudes lassen unterschiedliche Wärmeverluste zu.
Folgende Durchschnittswerte bei Altbauten sind interessant:

Aussenwände ca. 21 %
Dachflächen ca. 10 %
Abwärme aus der Heizungsanlage ca. 12 %
Lüftungsverluste und Wärmedurchgang durch Fenster ca. 50 %
Durch den Keller ca. 7 %

Hierbei ist zu beachten, dass der Heizenergiebedarf eines Hauses etwa 80 % vom gesamten
Endenergiebedarf beträgt und ca. 25 - 30 % davon lassen sich nach heutigem Stand der Technik
ohne wesentlichen Mehraufwand oder Komfortverzicht einsparen.


Der Bedarfsausweis

Dieser zeigt den rechnerisch ermittelten Energiebedarf des Gebäudes und somit die Energieeffizienz.
Im Formular wird als Energiekennwert angegeben, wieviel Energie pro m2 Nutzfläche des Gebäudes
zugeführt werden muss, um es auf die gewünschte Innentemperatur (Normwert 20°C) zu beheizen.
Der Ausweis enthält Aussagen zur energetischen Qualität des Gebäudes, wobei die Bauweise, die
Dämmung und das Material von Wänden, Fenstern, Dach etc. berücksichtigt werden. Er bewertet die
Qualität der Heizung und des eingesetzten Energiegieträgers (Strom, Gas, Sonne etc.) sowie vorhandene
Lüftungsanlagen und der Einsatz von regenerativen Energien, wie thermische Solaranlage oder Wärme-
pumpe werden berücksichtigt. Unter Miteinbeziehung eines durchschnittlichen Nutzerverhaltens und
- in Abhängigkeit vom Rechenverfahren - dem klimatischen Standort des Gebäudes ergeben sich mit
anderen Gebäuden vergleichbare Kennwerte. Der tatsächliche Energieverbrauch der individuellen Nutzung
bleibt unberücksichtigt.

Der Bedarfsausweis ist die aufwändigere und teurere Variante, bei der Häuser untereinander vergleichbar
gemacht werden.


Der Verbrauchsausweis  

Dieser stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner. Er wird auf Basis von mindestens
drei aufeinanderfolgenden Heizkostenabrechnungen berechnet, wobei der im Formular ausgewiesene
Energieverbrauchskennwert - unter Berücksichtigung des klimatischen Standorts innerhalb Deutschlands
- angibt, wieviel Energie die Nutzer jährlich pro m2 Nutzfläche verbraucht haben. Der Verbrauchsausweis ist
zwar die preislich günstigere Variante, liefert aber je nach Verhalten der Nutzer, wie bspw. Singlehaushalt,
mehrköpfige Familie, mehrwöchiger Urlaub außerhalb des Hauses während der Heizperiode usw. nicht
unbedingt die besseren bzw. keine vergleichbaren Kennwerte. Zur baulichen Qualität des Gebäudes können
keine Aussagen getroffen werden, weswegen der Bedarfsausweis aussagekräftiger ist. Fördergelder können mit
dem Verbrauchsausweis nicht in Anspruch genommen werden.


Tipp:.

Im Rahmen der vom BAFA geförderten "Vor-Ort-Beratung" werden beide Verfahren berücksichtigt,
die Ergebnisse miteinander verglichen und bei den Vorschlägen von Maßnahmen zur
energetischen Sanierung in die Wirtschaftlichkeitsbewertungen miteinbezogen.
Alternativ zur "Vor-Ort-Beratung" mit Beratungbericht steht seit Mitte 2017 auch das Instrument des
"Individuellen Sanierungsfahrplans" (ISFP) für eine Energieberatung bei Wohngebäuden zur Verfügung.





Staatliche Förderung durch das BAFA
Die Zulassung als Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Eintragung in der EnergieeffizienzEperten-Liste der Dena ermöglicht Ihnen eine geförderte Vor-Ort-Beratung, wenn Sie als Gebäudeeigentümer herausfinden wollen, wo welche sinnvollen und wirtschaftlichen Maßnahmen am Haus zur Energieeinsparung ergriffen werden können und welche Fördermöglichkeiten bestehen. Den für den Zuschuss erforderlichen Antrag stellen wir.
Förderung durch die KfW-Förderbank
Die KfW-Förderbank unterstützt energiebewusstes Bauen und energiesparende Modernisierungsmaßnahmen im Altbau mit speziellen Förderprogrammen, sofern es sich um Maßnahmen an Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden) handelt, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt wurde.
Solare Wärmeerzeugung
Die Nutzung der solaren Strahlung hat den großen Vorteil, dass überall in Deutschland Einstrahlungswerte von 800 - 1100 kWh/m² a frei Haus für jeden kostenlos für die solare
Warmwasserbereitung zur Verfügung stehen.
Energieausweise (GEG 2020)
Ein vergleichender Blick auf den Heizwärmebedarf von Wohngebäuden unterschiedlicher Baujahre zeigt folgende Werte: .............
Gesetzliche Vorgaben - GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020)
Regelungen für den Neubau und bei wesentlichen Änderungen am Bestand:
Seit 2002 gilt bereits die Verpflichtung, bei Neubau und nach wesentlichen Änderungen von Bestandsgebäuden, wie bspw. bei wesentlichen Erweiterungen, bei Änderungen zur Erzielung
umfangreicher Energieeinsparungen oder bei Dachgeschoss- ausbauten, einen Energieausweis zu erstellen, dessen Ausstellungsberechtigung nicht durch das GEG sondern nach der Bauvorlageberechtigung der Bundesländer geregelt ist.
Kosten
Wir bieten Ihnen für Ihr persönliches Anliegen eine individuelle Beratung.
Aktuelles
Dena-Ratgeber:
Um Bauherren bei der Vielzahl komplexer Entscheidungen während allen Phasen des Bau- oder Sanierungsprozesses eine Unterstützung zu bieten, wurden zahlreiche Informationen in diversen Broschüren zusammengestellt, wie bspw. ...................
 

Innenarchitektin Brigitte Hallschmid
Rainweg 37
84164 Moosthenning



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Tel.: 08731 / 327165
Tel.: 08731 / 327166
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