Staatliche Förderung durch das BAFA
- "Vor-Ort-Beratung" -
Die Eintragung in der EnergieeffizienzExperten-Liste der Dena sowie
die Zulassung als Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
ermöglicht Ihnen eine geförderte Vor-Ort-Beratung, wenn Sie als Gebäudeeigentümer herausfinden wollen,
wo welche sinnvollen und wirtschaftlichen Maßnahmen am Haus zur Energieeinsparung ergriffen werden können
und welche Fördermöglichkeiten bestehen.
Der Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung bei Wohngebäuden
beträgt gemäß der seit 1. Juli 2023 geltenden Richtlinie in Verbindung mit der Änderung zum August 2024 derzeit:
50 % des förderfähigen Beratungshohorars, jedoch
- für Ein- und Zweifamilienhäuser: maximal 650,00 Euro
- für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten: maximal 850,00 Euro
- für bei einer WEG im Rahmen einer Eingtümerversammlung oder Beiratssitzung
anfallende Honorarkosten für eine Erläuterung: maimal 250,00 € einmalig je WEG.
Die Informationen zum Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung bei Nichtwohngebäuden finden sie hier.
Aktuelle Informationen und Förderkonditionen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
sind jedoch stets beim BAFA und bei der KfW abzurufen:
Fördervoraussetzungen:
- der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 10 Jahre zurück
- das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen und steht in Deutschland
- frühestens 4 Jahre nach Auszahlung einer Förderung gemäß der aktuellen Richtlinie oder der Vorgängerrichtlinie kann
erneut eine Förderung für dasselbe Wohngebäude beantragt werden
- bei einem Eigentümerwechsel kann bereits vor dem 4-jährigen Mindestzeitraum erneut eine Förderung beantragt werden
Die Beratung darf nur von unabhängigen und speziell ausgebildeten Architekten, Ingenieuren etc. durchgeführt werden und erfolgt nach strengen Richtlinien.
Qualifizierte Energieberater sind in der "Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes"
unter "www.energie-effizienz-experten.de" zu finden.
Die Vor-Ort-Beratung dient auch als Nachweis für die Förderprogramme der KfW-Förderbank.
Ihr Gebäude wird bei einer BAFA-Vor-Ort-Beratung auf energetische Verbesserungs- und Sanierungsmöglichkeiten untersucht.
Der aktuelle Energieverbrauch des Gebäudes wird in die Verlustbereiche Transmission
(wie bspw. Außenwände, Fenster/Türen, Kellerdecke/Bodenplatte, Wärmebrücken),
Lüftung, Anlagentechnik, solare Einstrahlungs- und interne Wärmegewinne aufgeteilt.
Für Ihr Gebäude wird ein ca. 40-50 Seiten umfassendes Energiegutachten erstellt, in welchem
neben dem energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes auch Kostenansätze, Wirtschaftlichkeitsberechnungen
und Maßnahmen zur energetischen Verbesserung Ihres Gebäudes dargestellt werden.
Zur "Vor-Ort-Beratung" mit Beratungbericht steht seit Mitte 2017 das Instrument des
"Individuellen Sanierungsfahrplans" (ISFP) für eine Energieberatung bei Wohngebäuden zur Verfügung.
Beachten Sie hierzu die aktuellen Regelungen zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG),
insbesondere die Möglichkeiten zur Nutzung eines zusäzlichen "iSFP-Bonus" auf den Seiten von BAFA und KfW.
Download:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Zum 01.01.2021 ist die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) gestartet,
welche aus folgenden drei Teilprogrammen besteht:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
-Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Förderung BEG EM ist als Zuschussvariante im Januar 2021 im BAFA angelaufen,
wobei die BEG EM Heizungsförderung als Zuschuss seit 2024 über die KfW durchgeführt wird.
(außer Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes)
Weitere Fördermöglichkeiten über KfW
Die Förderprogramme "BEG WG" und "BEG NWG" werden über KfW abgewickelt.
(als Zuschussförderung für Kommunen und als Kreditvariante)