Sachverständige
Union EwiV" geprüfte Sachverständige für die "Bewertung von bebauten und unbebauten
Grundstücken" sowie für "Schäden an Gebäuden" orientiere ich mich an den
Verhaltensregeln, welche durch die Muster- Sachverständigenverordnung (SVO) in der
jeweils gültigen Fassung vorgegeben werden.
Insbesondere stehen meine Gutachten unter der Prämisse einer weisungsfreien, unabhängigen,
gewissenhaften und unparteiischen Aufgabenerfüllung. Ich arbeite grundsätzlich für jeden
Auftraggeber mit der gleichen Sorgfalt und Zuverlässigkeit.
Als Sachverständige für Schäden an Gebäuden
kann ich Ihnen helfen, wenn
- eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird- ein Mangel oder Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt- eine Sache bewertet- ein fachlicher Streit außergerichtlich oder gerichtlich geklärt- oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes festgestellt werdensoll, etwa zu Beweiszwecken
Als Sachverständige für Bewertungen
kann ich Ihnen helfen, wenn
- eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird- im Rahmen einer Finanzierung eine Bewertung notwendig ist- eine Sache bewertet- ein fachlicher Streit außergerichtlich oder gerichtlich geklärt- oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes festgestellt werdensoll, etwa zu Beweiszwecken