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INNENARCHITEKTUR
TRAZADO
InnenArchitektin
Brigitte Hallschmid
Rainweg 37
84164 Moosthenning

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Honorar


Seit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
- HOAI 2009 - werden in der HOAI die Leistungen der Wertermittlungen von Grundstücken,
Gebäuden, anderen Bauwerken bzw. Rechten und Lasten an Grundstücken sowie das Honorar
für diese Leistungen nicht mehr umfasst. Das Honorar für diese Leistungen kann seit dem
18.08.2009 ohne preisrechtliche Bindung frei ausgehandelt werden.
Die Bundes- und Landesverbände der Sachverständigen sowie sonstige Vereinigungen von
Sachverständigen stellen seitdem an den bis zum 17.08.2009 geltenden § 34 HOAI angelehnte
und bewährte Honorarrichtlinien als Grundlage für Honorarvreinbarungen zur Verfügung.


Es ist zu unterscheiden, welche Leistung erbracht werden soll:

- Wertermittlung z.B. Verkehrswert nach § 194 BauGB oder
- sonstige Gutachten, bei denen evtl. Mietwerte, Mängel, Schäden etc.
festzustellen sind.



 




 















  



Wertermittlungen


Hier richtet sich das (Netto)Honorar nach dem ermittelten Verkehrswert. Maßgeblich ist hier die
Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung in der Fassung vom 18.11.2016
(Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.).
In welche Schwierigkeitsstufe ein Objekt einzuordnen ist, muß von Fall zu Fall schriftlich in
einem Vertrag festgehalten werden.

Grundsätzlich werden Nebenkosten (Fahrtzeit, Fahrtkosten, Kosten für Kopien, Fotos, Auslagen
etc. sowie gesetzliche Mehrwertsteuer) gesondert nach Aufwand und Zeithonorar berechnet.



Sonstige Gutachten

Diese werden als Zeithonorar abgerechnet. Gültig ist hier das aktuell geltende JVEG unter
Beachtung der erhöhten Stundensatzvereinbarung. Eine Anpassung an die Schwierigkeitsstufe
wird auch hier vorgenommen.

Die Verrechnungssätze liegen derzeit bei netto Euro 133,00 / Stunde bis netto Euro 147,00 / Std.
zzgl. 19% Mehrwertsteuer.

Grundsätzlich werden Nebenkosten (Fahrtzeit, Fahrtkosten, Kosten für Kopien, Fotos, Auslagen
etc. sowie gesetzliche Mehrwertsteuer etc.) gesondert berechnet.



Honorar bei Privatgutachten

Eine Vereinbarung einer Vorschusszahlung in einem Sachverständigenvertrag - auch vor einer
Ortsbesichtigung - ist üblich und zumutbar. Sie verstößt auch nicht gegen § 9 AGBG (Gesetz des
Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

Der Auftraggeber muss nach Kündigung bisher geleistete SV-Arbeiten bezahlen.

Kündigt der SV den Auftrag nach Vornahme der Ortsbesichtigungen, weil der Auftraggeber den
Vorschuß nicht zahlt, dann hat der Auftraggeber die bisherigen SV-Leistungen nach den
vertraglich vereinbarten Sätzen zu vergüten. (AG Görlitz, Urteil 14.7.2000 - 3 C 989/99)

Auch die Übersendung von Gutachten per Nachnahme hat das LG Göttingen - 6 F 29/85 - für
zulässig erklärt, wenn aufgrund besonderer Vertragsbedingungen eine Fälligkeitsabrede per
Nachnahme getroffen wurde. Insofern sei die Bestimmung des § 641 BGB abdingbar.




Gutachten über Wertermittlung
Für eine Wertermittlung kann es eine Vielzahl von Gründen geben.
Nicht nur beim Kauf oder Verkauf von Immobilien sollten beide Seiten Kenntnis über den tatsächlichen Wert der Immobilie haben. Kein Verkäufer möchte zu wenig für seine Immobilie erhalten. Umgekehrt möchte kein Käufer zuviel bezahlen - insbesondere nicht für verdeckte Mängel und Schäden, vorhandene Altlasten oder beim Vorliegen eines nicht für jedermann sofort sichtbaren merkantilen Minderwertes. Bei Zweifel gibt ein Verkehrswertgutachten Aufschluß.
Gutachten über Baumängel und Bauschäden
In der Regel werden Baumängel verursacht durch konstruktive, planerische oder handwerkliche Ausführungsfehler, teilweise auch durch minderwertige Materialien. Bauschäden entstehen sowohl durch äußere Einflüsse, als auch in Folge von Mängeln.
Sie können im Extremfall zum wirtschaftlichen "Totalschaden" des Gebäudes führen.
Bauzustandsanalyse
Eine Bauzustandsanalyse dient der Feststellung des Sanierungsbedarfes vorhandener Bausubstanz.
Es wird hierbei aufgezeigt, in welchem Zustand sich ein Bauwerk zu diesem Zeitpunkt befindet, welche Maßnahmen notwendig sind, um das Objekt zu erhalten bzw. in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. ....
Beweissicherung
Im Baugeschehen kommt es leider immer wieder zu Fehlern, die zu Mängeln und Schäden führen.
Diese Mängel zu erkennen, die Ursachen dafür herauszufinden und die für die beteiligten Bauparteien zu dokumentieren, ist Aufgabe des Beweissicherungsverfahrens. Mit der Beweissicherung wird allen am Bau Beteiligten ein sinnvolles Mittel zur Sicherung von Beweisen über Baumängel, Bauschäden an die Hand gegeben. Es gibt zwei Varianten der Beweissicherung .........
Gutachterliche Beratung
Die Beratung durch einen unabhängigen Fachmann kann in vielen Bereichen nützlich sein. Sei es die Idee, ein Gebäude einer anderen Nutzung zuzuführen, einen Um- oder Ausbau eines Gebäudes zu erwägen, eine Immobilie oder ein Grundstück zu erwerben oder eine Bauvoranfrage für ein Grundstück zu stellen. In all diesen Fällen kann der Rat eines fachlich versierten Beraters nicht nur Zeit sondern auch Geld sparen.
Honorar
Seit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2009 - werden in der HOAI die Leistungen der Wertermittlungen von Grundstücken,
Gebäuden, anderen Bauwerken bzw. Rechten und Lasten an Grundstücken sowie das Honorar für diese Leistungen nicht mehr umfasst. Das Honorar für diese Leistungen kann seit dem 18.08.2009 ohne preisrechtliche Bindung frei ausgehandelt werden. Die Bundes- und Landesverbände der Sachverständigen sowie sonstige Vereinigungen von
Sachverständigen stellen seitdem an den bis zum 17.08.2009 geltenden § 34 HOAI angelehnte und bewährte Honorarrichtlinien als Grundlage für Honorarvreinbarungen zur Verfügung.
 

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Tel.: 08731 / 327166
E-Mail: info(at)trazado.de







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