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Aktuelles Datum - Uhrzeit in Deutschland


Förderung durch die KfW-Förderbank


Die KfW-Förderbank unterstützt energiebewusstes Bauen und energiesparende Modernisierungsmaßnahmen
im Altbau mit speziellen Förderprogrammen, sofern es sich um Maßnahmen an Wohngebäuden
(wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden) handelt, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt wurde.

Damit Zuschüsse oder günstige Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch genommen werden können,
sind oftmals Bestätigungen über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Eignung der geplanten Maßnahmen
von einem sachverständigen Energieberater notwendig. Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.
Nach antragsgemäßer Durchführung der Maßnahmen sind diese durch Einreichen eines ausgefüllten Formulars
(Fachunternehmererklärung) zu bestätigen.


Durch die Zulassung als Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
sowie in der EnergieeffizienzExperten - Liste der Dena ist es möglich, für notwendige Änderungen und Modernisierungsmaßnahmen
im Altbau  sowie für einen Neubau die notwendigen Bestätigungen auszustellen und einzureichen.

Die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" startete zum 01.07.2021.
Die aktuellen Informationen zu den BEG-Förderprogrammen bei der KfW
für Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind hier abrufbar.  







 




 















  


Förderungen durch die KfW-Förderbank

Folgende Förderungen sind derzeit möglich:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Heizungsförderung
   Wohngebäude
                                          • Wohngebäude - Kredit (261)
                                          • Kommunen - Kredit (264)
                                          • Kommunen - Zuschuss (464)

Nichtwohngebäude
                                          • Nichtwohngebäude - Kredit (263)
                                          • Kommunen - Kredit (264)
                                          • Kommunen - Zuschuss (464)


Klimafreundlicher Neubau
Wohngebäude

Nichtwohngebäude


Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment


Klimafreundlicher Neubau - Kommunen
und  Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Kommunen




Hinweis zu den Zahlenwerten des KfW-Förderprogramms:

Bei einem KfW-Effizienzhaus 70 liegt der Jahresprimärenergiebedarf bei höchstens 70 % eines vergleichbaren Neubaus,
der nach Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebaut wird. Deshalb benötigt ein KfW-Effizienzhaus 70
im Vergleich zum GEG-Neubau weniger Energie für Heizung und Warmwasser.




Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)"

Einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen
findet man bei der KfW in der Rubrik Inlandsförderung unter "Bundesförderung für effiziente Gebäude"


Bis auf die Heizungsförderung (bei KfW) werden die unterschiedlichen enrgetischen Maßnahmen der BEG EM
vom BAFA mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert.




Staatliche Förderung durch das BAFA
Die Zulassung als Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Eintragung in der EnergieeffizienzExperten-Liste der Dena ermöglicht Ihnen eine geförderte Vor-Ort-Beratung, wenn Sie als Gebäudeeigentümer herausfinden wollen, wo welche sinnvollen und wirtschaftlichen Maßnahmen am Haus zur Energieeinsparung ergriffen werden können und welche Fördermöglichkeiten bestehen. Den für den Zuschuss erforderlichen Antrag stellen wir.
Förderung durch die KfW-Förderbank
Die KfW-Förderbank unterstützt energiebewusstes Bauen und energiesparende Modernisierungsmaßnahmen im Altbau mit speziellen Förderprogrammen, sofern es sich um Maßnahmen an Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden) handelt, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt wurde.
Solare Wärmeerzeugung
Die Nutzung der solaren Strahlung hat den großen Vorteil, dass überall in Deutschland Einstrahlungswerte von 800 - 1100 kWh/m² a frei Haus für jeden kostenlos für die solare Warmwasserbereitung zur Verfügung stehen.
Energieausweise (GEG 2024)
Ein vergleichender Blick auf den Heizwärmebedarf von Wohngebäuden unterschiedlicher Baujahre zeigt folgende Werte: ....
Gesetzliche Vorgaben - GebäudeEnergieGesetz (GEG 2024)
Regelungen für den Neubau und bei wesentlichen Änderungen am Bestand:
Seit 2002 gilt bereits die Verpflichtung, bei Neubau und nach wesentlichen Änderungen von Bestandsgebäuden, wie bspw. bei wesentlichen Erweiterungen, bei Änderungen zur Erzielung
umfangreicher Energieeinsparungen oder bei Dachgeschoss- ausbauten, einen Energieausweis zu erstellen, dessen Ausstellungsberechtigung nicht durch das GEG sondern nach der Bauvorlageberechtigung der Bundesländer geregelt ist.
Kosten
Wir bieten Ihnen für Ihr persönliches Anliegen eine individuelle Beratung.
Aktuelles
Dena-Ratgeber:
Um Bauherren bei der Vielzahl komplexer Entscheidungen während allen Phasen des Bau- oder Sanierungsprozesses eine Unterstützung zu bieten, wurden zahlreiche Informationen in diversen Broschüren zusammengestellt, wie bspw. .....
 

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