Förderung durch die KfW-Förderbank
Die KfW-Förderbank unterstützt energiebewusstes Bauen und energiesparende Modernisierungsmaßnahmen
im Altbau mit speziellen Förderprogrammen, sofern es sich um Maßnahmen an Wohngebäuden
(wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden) handelt, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt wurde.
Damit Zuschüsse oder günstige Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch genommen werden können,
sind oftmals Bestätigungen über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Eignung der geplanten Maßnahmen
von einem sachverständigen Energieberater notwendig. Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.
Nach antragsgemäßer Durchführung der Maßnahmen sind diese durch Einreichen eines ausgefüllten Formulars
(Fachunternehmererklärung) zu bestätigen.
Durch die Zulassung als Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
sowie in der EnergieeffizienzExperten - Liste der Dena ist es möglich, für notwendige Änderungen und Modernisierungsmaßnahmen
im Altbau sowie für einen Neubau die notwendigen Bestätigungen auszustellen und einzureichen.
Die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" startete zum 01.07.2021.
Die aktuellen Informationen zu den BEG-Förderprogrammen bei der KfW
für Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind hier abrufbar.
Förderungen durch die KfW-Förderbank
Folgende Förderungen sind derzeit möglich:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Heizungsförderung
Wohngebäude
- Wohngebäude - Kredit (261)
- Kommunen - Kredit (264)
- Kommunen - Zuschuss (464)
Nichtwohngebäude
- Nichtwohngebäude - Kredit (263)
- Kommunen - Kredit (264)
- Kommunen - Zuschuss (464)
Klimafreundlicher Neubau
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Klimafreundlicher Neubau - Kommunen
und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Kommunen
Hinweis zu den Zahlenwerten des KfW-Förderprogramms:
Bei einem KfW-Effizienzhaus 70 liegt der Jahresprimärenergiebedarf bei höchstens 70 % eines vergleichbaren Neubaus,
der nach Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebaut wird. Deshalb benötigt ein KfW-Effizienzhaus 70
im Vergleich zum GEG-Neubau weniger Energie für Heizung und Warmwasser.
Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)"
Einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen
findet man bei der KfW in der Rubrik Inlandsförderung unter "Bundesförderung für effiziente Gebäude"
sowie beim BMWI unter "Bundesförderungen für effiziente Gebäude"
"Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)" (vom 21.12.2023)
Bis auf die Heizungsförderung (bei KfW) werden die unterschiedlichen enrgetischen Maßnahmen der BEG EM
vom BAFA mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss gefördert.