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Brigitte Hallschmid
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Beweissicherung



Im Baugeschehen kommt es leider immer wieder zu Fehlern,
die zu Mängeln und Schäden führen.

Diese Mängel zu erkennen, die Ursachen dafür herauszufinden und die für die
beteiligten Bauparteien zu dokumentieren, ist Aufgabe des Beweissicherungsverfahrens.
Mit der Beweissicherung wird allen am Bau Beteiligten ein sinnvolles Mittel zur Sicherung
von Beweisen über Baumängel, Bauschäden an die Hand gegeben.

Es gibt zwei Varianten der Beweissicherung.

- das Selbständige Beweissicherungsverfahren
- das Privatgutachten



 




 















  



Das Selbständige Beweissicherungsverfahren

Bei Bauprozessen hängt die Entscheidungsfindung der Gerichte maßgeblich von den Beweisen,
die im Einzelfall erbracht werden können, ab. Aus diesem Grund dient die Beweissicherung
hauptsächlich dem Feststellen von:

- Bauschäden und Baumängeln
- Dokumentieren von Bauzuständen
- Ermitteln der technischen Verantwortlichkeit

Das Beweissicherungsverfahren hat vor allem eine verjährungshemmende Wirkung zur Folge.
Die Verjährungshemmung bezieht sich jedoch nur auf die Mängel und Schäden, die Gegenstand
eines Beweissicherungsverfahren sind. Die Beantragung eines solchen Verfahrens erfolgt bei Gericht.
Ihr baubegleitender Anwalt oder Sachverständiger kann Ihnen dabei behilflich sein.


Das Privatgutachten (private Beweissicherung)

In manchen Fällen kann auch die private Beweissicherung sinnvoll und notwendig sein.
Wenn Sie zum Beispiel die Renovierung oder Sanierung Ihrer Immobilie planen und dabei die Gebäude Ihrer
Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen werden könnten (z.B. bei einer Grenzbebauung),  macht es
Sinn im Vorfeld eventuell vorhandene Schäden an diesen Gebäuden zu dokumentieren (in Schrift und Bild).

So kann im Anschluß jederzeit der Beweis erbracht werden,
ob ein Schaden schon vor der Sanierung vorhanden war oder nicht.

Auch ein Schaden der unverhofft und plötzlich in Erscheinung getreten ist (z.B. ein Wasser-
schaden) kann eine private Beweissicherung von Nöten machen. Ähnlich der Sicherung von
Beweisen bei einem Autounfall. Hierbei werden allerdings die Beweise nicht von den Polizei-
beamten gesichert, sondern von einem Sachverständigen, der dann als sachverständiger Zeuge
seine Aussage bei Gericht mit der dazugehörigen Dokumentation tätigen kann.

Diese allgemeinen Hinweise zur Beweissicherung sind ein kleiner Überblick über die
Möglichkeiten der Beweissicherung. Sie ersetzen aber nicht die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.


Gutachten über Wertermittlung
Für eine Wertermittlung kann es eine Vielzahl von Gründen geben.
Nicht nur beim Kauf oder Verkauf von Immobilien sollten beide Seiten Kenntnis über den tatsächlichen Wert der Immobilie haben. Kein Verkäufer möchte zu wenig für seine Immobilie erhalten. Umgekehrt möchte kein Käufer zuviel bezahlen - insbesondere nicht für verdeckte Mängel und Schäden, vorhandene Altlasten oder beim Vorliegen eines nicht für jedermann sofort sichtbaren merkantilen Minderwertes. Bei Zweifel gibt ein Verkehrswertgutachten Aufschluß.
Gutachten über Baumängel und Bauschäden
In der Regel werden Baumängel verursacht durch konstruktive, planerische oder handwerkliche Ausführungsfehler, teilweise auch durch minderwertige Materialien. Bauschäden entstehen sowohl durch äußere Einflüsse, als auch in Folge von Mängeln.
Sie können im Extremfall zum wirtschaftlichen "Totalschaden" des Gebäudes führen.
Bauzustandsanalyse
Eine Bauzustandsanalyse dient der Feststellung des Sanierungsbedarfes vorhandener Bausubstanz.
Es wird hierbei aufgezeigt, in welchem Zustand sich ein Bauwerk zu diesem Zeitpunkt befindet, welche Maßnahmen notwendig sind, um das Objekt zu erhalten bzw. in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen. ....
Beweissicherung
Im Baugeschehen kommt es leider immer wieder zu Fehlern, die zu Mängeln und Schäden führen.
Diese Mängel zu erkennen, die Ursachen dafür herauszufinden und die für die beteiligten Bauparteien zu dokumentieren, ist Aufgabe des Beweissicherungsverfahrens. Mit der Beweissicherung wird allen am Bau Beteiligten ein sinnvolles Mittel zur Sicherung von Beweisen über Baumängel, Bauschäden an die Hand gegeben. Es gibt zwei Varianten der Beweissicherung .........
Gutachterliche Beratung
Die Beratung durch einen unabhängigen Fachmann kann in vielen Bereichen nützlich sein. Sei es die Idee, ein Gebäude einer anderen Nutzung zuzuführen, einen Um- oder Ausbau eines Gebäudes zu erwägen, eine Immobilie oder ein Grundstück zu erwerben oder eine Bauvoranfrage für ein Grundstück zu stellen. In all diesen Fällen kann der Rat eines fachlich versierten Beraters nicht nur Zeit sondern auch Geld sparen.
Honorar
Seit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2009 - werden in der HOAI die Leistungen der Wertermittlungen von Grundstücken, Gebäuden, anderen Bauwerken bzw. Rechten und Lasten an Grundstücken sowie das Honorar für diese Leistungen nicht mehr umfasst. Das Honorar für diese Leistungen kann seit dem 18.08.2009 ohne preisrechtliche Bindung frei ausgehandelt werden. Die Bundes- und Landesverbände der Sachverständigen sowie sonstige Vereinigungen von
Sachverständigen stellen seitdem an den bis zum 17.08.2009 geltenden § 34 HOAI angelehnte und bewährte Honorarrichtlinien als Grundlage für Honorarvreinbarungen zur Verfügung.
 

Innenarchitektin Brigitte Hallschmid
Rainweg 37
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Tel.: 08731 / 327165
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